Das Umweltbundesamt antwortet …

… sehr dünnhäutig.

Statt sich mit dem Vorwurf der Manipulationsmöglichkeiten mittels einer sogenannten „Alternativen Darstellung“ im Bereich NO2 auseinanderzusetzen, und wie gefordert zu erläutern, weshalb der Jahresdurchschnittsgrenzwert im Bereich NO2 so exorbitant unter den Grenzwerten – so niedrig, dass er trotz Einhaltung der Stundenmessgrenzwerte praktisch nicht eingehalten werden kann – für die Stundenmesswerte liegt, statt also dieses zu erläutern, macht das Amt

Urheberrechte

geltend.

Ich habe den Eindruck, dass unangenehme Dinge – verschiedene Maßstäbe, welche Grenzwerte ´vermengen` – einfach „weggelöscht“ werden sollen.

Was ich natürlich sofort gemacht habe.

Ich habe weder Geld noch Zeit einen Rechtsstreit in Sachen Urheberrecht mit einer Bundesbehörde zu führen.

Nur:

Das Löschen der Grafiken ändert faktisch nichts am Sachverhalt, der ausführlich hier beschrieben ist.

Gleich zu Beginn meines Artikels wird beschrieben, wie die Karten des UBA aufgerufen werden können.  

Die Darstellungsmaßstäbe sind sofort vergleichbar, wenn zwischen normaler und alternativer Darstellung hin und her geschaltet wird. Sie belegen meine These der Manipulationsmöglichkeiten, da Erläuterungen zur alternativen Darstellung fehlen, die Farbgebung der Maßstäbe aber identisch ist.

Schauen Sie sich die Fakten an. 

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