Klimaterror & Letzte Generation & Recht aktuell: Berliner Landgericht ´schlägt` zurück …

Es ist ein heftiger Schlag für die Klimaextremisten …

… der „Letzten Generation“ und ähnliche Gruppen: Das Landgericht Berlin springt nicht auf den moralischen Zug auf. Stattdessen bestätigte das Gericht die Strafbarkeit der Störaktionen. Die häufig von Klimaextremisten vorgebrachte Meinung, sie könnten sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2021 berufen, teilte der Richter nicht. …

… Das Landgericht berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach Straßenblockaden grundsätzlich als Nötigung zu werten seien. In der ersten Berufungsverhandlung sagte Richter Ralf Vogl: „Sie haben Gewalt angewendet, um anderen ihre Sicht aufzunötigen.“ Das Demonstrations- und Versammlungsrecht rechtfertige keinen Eingriff in die Rechte Dritter, um politische Ziele durchzusetzen. Ziele wie der Klimaschutz spielten keine Rolle, denn nicht die Verhinderung des Klimawandels, sondern die Lahmlegung des Verkehrs sei Ziel der Gruppe gewesen. […] 

Quelle Zitat & kompletter Bericht

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So kann und sollte man die Dinge sehen!

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