Abtreibung: Sollte der § 219a StGb …

… deshalb gestrichen werden, weil er z. B. aus dem Jahr 1933 stammt?

NEIN!

Er verhindert, dass eine Abtreibung normalisiert wird. Noch mehr, als bereits geschehen.

Lesen Sie hierzu die Meinung von der gesichtslosen Marlen Hobrack, die ich

nicht

teile.

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