„Herrschaft des Unrechts“

So  wie bei Herrn Söder („Paris ändert alles“), bei Frau Petry („Schusswaffengebrauch als Ultima ratio“) ist es  bei Herrn Seehofer. Da wird eine Selbstverständlichkeit  bzw.  Offensichtlichkeit beim Namen genannt und schon quietschen alle vom guten Geist Berufenen, oder sollte ich Besessenen sagen,  auf. Dass in der Asyl- und Flüchtlingspolitik Recht und Gesetz – Aufgemerkt: Die Grundfesten eines Rechtsstaates – permanent gebrochen werden, dürfte sich mittlerweile allgemein herumgesprochen haben. Ehemalige Verfassungsrichter beklagen es. Niemand, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat in Deutschland Anspruch auf irgendwas. Insbesondere der Artikel 16a,  Absatz 2 Grundgesetz besagt, dass kein Anspruch auf Asyl von jemandem geltend machen kann, der  aus einem sicheren Drittstaat einreist.§18 (2,1) Asylgesetz schreibt die Einreiseverweigerung vor. Aus humanitären Gründen kann ´dem Ausländer`, so das Gesetz,  die Einreise gestattet werden, wenn gemäß §18 (4,2)  „das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.“ Damit kann vielleicht noch der einmalige Einlass der Menschen aus Budapest gemeint sein. Bestimmt nicht die nachhaltige und andauernde Öffnung der Grenze Deutschlands für jeden Menschen, der nach Deutschland will und von dem die Grenzbehörden sehr oft nicht wissen, woher er kommt, wer er ist und was er will. Die andauernde Öffnung der Grenze wurde einsam und alleine von der Bundeskanzlerin ohne jegliche Legitimation durch die Legislative angeordnet. Nicht eine Debatte fand im Bundestag über den weitreichenden und schließlich diktatorischen Entschluss der Kanzlerin statt. Der Aufschrei der Medien bleibt bis heute aus. Stattdessen ´Empörung` über Herrn Seehofer. Es geht ja um das Gute. Nicht um Recht und Gesetz.