Corona – Der Kampf um die Grundrechte geht weiter!

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Die Proteste gegen die Impfpflicht weiten sich aus: Die finale Phase der politischen Auseinandersetzung beginnt. Viele Medien ignorieren die Demonstrationen mittlerweile einfach. Von Jonas Aston.

Im Schatten des Ukraine-Kriegs rollt weiter eine Demonstrationswelle durch das Land. Erneut fanden im gesamten Bundesgebiet Corona-Proteste statt. Über hunderttausend Bürger spazierten gegen die Corona-Politik. Nach Angaben der Landesinnenministerien demonstrierten an den vergangenen Montagen jeweils zwischen knapp 200.000 und 370.000 Personen gegen die Corona-Politik. Auch diesen Montag dürften die Zahlen wieder deutlich im sechsstelligen Bereich liegen. Online wurde zu so vielen Spaziergängen wie nie zuvor aufgerufen. 2.270 waren es insgesamt und damit noch einmal 19 mehr als letzte Woche. Die Proteste verliefen überwiegend friedlich.

Ein großer Aufzug versammelte sich in Nürnberg. Behördliche Angaben liegen noch nicht vor, doch schon letzte Woche kamen in Nürnberg deutlich mehr als 3.000 Personen zusammen. Bilder und Videos lassen vermuten, dass auch diese Woche mehrere Tausende protestierten. „Freiheit“ wurde von den Bürgern skandiert. Ebenso dürften sich in Augsburg mindestens mehrere Hundert versammelt haben. „Echte Antifaschisten laufen hier“ war dort auf einem Transparent zu lesen. In Landshut sprechen Teilnehmer von 1.500 und im Baden-Württembergischen Tübingen sogar von 2.000 Teilnehmern.

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2 Gedanken zu „Corona – Der Kampf um die Grundrechte geht weiter!“

  1. Die Fortsetzung in den autoritären Staat

    Der nächste willkürliche Akt der „Demokratiebrecher“ ist in Vorbereitung. Wer eine Abkehr vom Coronawahnsinn erwartet hat, muss nun erleben, was die Ampel alles an Repressionen für die Zukunft vorbereitet, inklusive einer Impfpflicht, die anderenorts als unverhältnismässig, als ungeeignet und schädlich eingestuft wird. Unsere europäischen Nachbarn verabschieden sich von einer Impfpflicht und würdigen auch damit die individuelle Freiheit in Form von Grundrechten, deren Schutz diesen Staaten wichtig ist.

    Bei uns in Deutschland erleben wir den erneuten Aufgalopp dreister Coronamaßnahmen ohne nennenswerte Debatte. Der Bundestag stimmt am Freitag, 18 März 2022, über die von den Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach 70-minütiger Debatte ab. Der aktuell noch nicht vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird am Mittwoch, 16. März 2022, ohne Debatte in den Bundestag eingebracht. Für die Abstimmung am Freitag wird eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses erwartet.

    Die vorab von Lauterbach geäußerten Vorstellungen sind schon mal richtungsweisend für die Aufrechterhaltung der Hygienediktatur. Von der Sommerwelle über ein weiteres Jahrzehnt der Pandemie fabuliert dieser törichte und tumbe „Antimensch“, was sie so alles für die Bürger an Repressionen bereithalten. Es gibt keine Abkehr vom laufenden Verfahren, sie gefallen sich weiter in der Rolle der Angst- und Paniktreiberei. Nachdem sich das Omikronvirus als „Schnüpfchenvirus“ herausgestellt hat und den Auftakt von der Pandemie hin zur Endemie bildet, unsere Nachbarstaaten trotz riesengroßer Inzidenzen dem Rechnung tragen und die Coronamaßnahmen beendeten, erleben wir exact die deutschen Fähigkeiten der Hirnlosigkeit, weitere Maßnahmen die nun am 19. März laut § 28 a des IfSG auslaufen.

    Im Grundsatz bleiben formal alle auch jetzt bestehenden Coronabestimmungen erhalten. Diese können nun von den Ländern jederzeit aktiviert werden, falls sie erforderlich sind. Dazu langt es schon, wenn die Inzidenzen als zu hoch angesehen werden. Natürlich bestimmt jedes Land für sich, wann die Coronakeule geschwungen wird. Wie hohe Inzidenzwerte herbeigetestet werden, konnten wir in den letzten Monaten erleben. Wieder ist der Inzidenzwert der ausschlaggebende Parameter um bestehendes Recht zu beugen. Obwohl man sich angeblich vom Inzidenzwert als einzigem Gradmesser verabschiedet hat, bleibt man schön bei diesem Verfahren, weil er so wunderbar manipulierbar ist und man jederzeit in der Lage ist regulierend einzugreifen, heisst repressiv tätig zu werden!

    Anscheinend besteht das Glück der Exekutive darin uns nach Gutdünken zu maßregeln. Dieses preussisch/braune Muster wird weiter unsere Zukunft bestimmen. Es wird künftig auch bei anderen Anlässen handsam zur Verfügung stehen, wie beim Klima oder anderen beschworenen Gegebenheiten.
    Die unterschiedlichen Modelle der Impfpflicht bei den Ampelparteien ist ein weiterer Meilenstein ihrer Übergriffigkeit gegenüber der Bürgerschaft. Deutschland übernimmt hier die Führerschaft in der EU und wird auf Gedeih und Verderb diese Impfpflicht einführen. Mit dieser deutschen Impfpflicht im Rücken kann dann die EU in persona des Giftpilzes Ursula von der Leyen die Impfpflicht durchsetzen, die nichts anderes darstellt als die Vorstufe der schon lange geplanten Digitalisierung aller EU-Bürger.

    1. Warum die Impfpflicht verfassungswidrig ist

      9. März 2022
      Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,
      Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine
      Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche
      Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbst-
      bestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
      übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Ent-
      scheidung in dieser Sache.
      Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
      1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
      2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
      3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
      4.) Ist diese Maßnahme angemessen?
      Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten
      des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige
      Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfas-
      sungswidrig auszuweisen.
      Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Be-
      denken bestehen und d ie gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht dem-
      nach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzel-
      nen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.
      Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Ein-
      zelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich
      kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Aus-
      schluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch
      sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
      a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und To-
      desfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten ent-
      spricht;
      b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
      Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren CO-
      VID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremd-
      schutz erzeugen:
      a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr
      auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlich-
      keit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
      b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung,
      der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
      2
      http://www.7argumente.de
      c) Menschen mit Impfung1 sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als
      Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unter-
      brechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].
      Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
      a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem
      Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit
      schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat
      [Anlage 1: Abschnitt 1.];
      b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien
      sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
      c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat
      [Anlage 3].
      Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind
      nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
      a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter beson-
      deren Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren
      mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
      b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut
      dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
      c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen
      von mindestens 80% [Anlage 4];
      d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in
      den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zu-
      sammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
      e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen,
      deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].
      Ein Gesetz für eine Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf
      nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels
      nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfas-
      sungswidrig ist.
      In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Mo-
      naten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als
      Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende
      Wege einzuschlagen.
      1 Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw.
      ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.

      https://reitschuster.de/wp-content/uploads/2022/03/impfpflicht-these-mdbs.pdf

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