„Man muss nur Wollen wollen“

Diesen Satz schrieb ich gestern im Artikel 

Warum Heiko Maas zurücktreten sollte

Dort heißt es:

„Die Justiz, die Richter glauben, einem Freiheits- und Gerechtigkeitsideal frönen zu müssen, was in den Zeiten der unkontrollierten und vor allem bis heute weiter anhaltenden Zuwanderung von Menschen jedweder Couleur – ich meine nicht die Hautfarbe – vollkommen unangebracht, nein sogar fahrlässig ist.“

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In einem Artikel vom 10.1.2017 der FAZ heißt es zum Thema:

gesetz-und-wirklichkeit
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„Da fragt sich nun mancher nach Lektüre des Aufenthaltsgesetzes, warum der Mann nicht so lange in Abschiebehaft gesessen hatte, bis man diese Papiere besorgt hätte. Immerhin bietet das Gesetz schon jetzt, unabhängig davon, ob und bis wann die Koalition es verschärft, einige Möglichkeiten, die Ausreise eines dazu verpflichteten, abgelehnten Asylbewerbers besonders zu kontrollieren oder ihn gar zu inhaftieren. So ist „die Überwachung“ der Ausreise unter anderem dann erforderlich, wenn der Betreffende keine Papiere hat oder gegenüber der Ausländerbehörde „zum Zweck der Täuschung“ falsche Angaben gemacht hat.

Laut Paragraph 62 des Gesetzes können sechs Monate Abschiebehaft verhängt werden mit der Möglichkeit, diese um weitere zwölf Monate zu verlängern, wenn „die Ausreisefrist abgelaufen ist und der Ausländer seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne der Ausländerbehörde eine Anschrift anzugeben, unter der er erreichbar ist“.“

und etwas später

Doch das ist der Gesetzestext. Die Wirklichkeit sieht in Deutschland schon seit längerer Zeit anders aus. Einer, der darüber sehr genau berichten kann, ist der Leiter der Stabsstelle Rückkehr im Bundesministerium des Innern (BMI), Christian Klos. Das Aufenthaltsrecht biete zwar „eine ganze Menge“ Möglichkeiten, einen abgelehnten Asylbewerber in Abschiebehaft zu nehmen, sagt Klos. „Doch die Richter ordnen sie immer seltener an.“

Wenn bis zu achtzig Prozent der Haftanträge abgelehnt würden, bemühten sich auch die Ausländerbehörden immer seltener darum. „Man kann sagen, dass die Abschiebehaft nicht als normales Instrument zur Unterstützung der Ausreise genutzt wird, obwohl das gesetzlich möglich und auch europarechtlich geboten ist“, äußert Klos.

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Heiko Maas, treten Sie zurück!

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