Umweltterroristen aktuell Update 71: Späte Gerechtigkeit für Reul & Laschet

Das Oberverwaltungsgericht …

… hat eine Klage gegen die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst abgewiesen. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz anders geurteilt. …

Von Philip Raillon und Martin Teigeler

Die Räumung eines Baumhauses im Hambacher Forst im September 2018 war rechtens. Dies entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW und korrigierte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Die gerichtliche Prüfung erstrecke sich nur auf das vom Kläger genutzte Baumhaus – nicht auf alle Maßnahmen zur Räumung des Hambacher Forsts.

Maßnahme „nicht unverhältnismäßig“

„Räumung und Beseitigung des vom Kläger genutzten Baumhauses waren rechtmäßig. Es ist nicht genehmigt gewesen und hat insbesondere gegen Vorschriften zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit verstoßen. Die Maßnahme war nicht ermessensfehlerhaft“, teilte das OVG in Münster mit. Die Maßnahme sei „angesichts des bezweckten Schutzes von Leib und Leben nicht unverhältnismäßig“ gewesen.

Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. (Aktenzeichen: 7 A 2635/21, 1. Instanz: VG Köln 23 K 7046/18).

Im Herbst 2018 hatten mehrere tausend Beamte aus dem ganzen Bundesgebiet wochenlang versucht, die Baumhäuser in dem umkämpften Waldstück im Rheinischen Braunkohlerevier zu räumen. In zahlreichen Baumhäusern hatten sich Klimaaktivisten in dem Forst zwischen Köln und Aachen verschanzt – sehr zum Unmut des Energiekonzerns RWE, der den Wald roden und die darunter liegende Braunkohle zur Stromerzeugung nutzen wollte.

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Quelle Zitat & Video

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„Umweltterroristen-Artikel“ bei MEDIAGNOSE

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