Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts …

… hat die sogenannte Bundes-Notbremse und Bundeskanzlerin Merkel scharf kritisiert.
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„Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte Andreas Heusch beim Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes. Merkel hatte am Dienstag im Gespräch mit Kulturschaffenden gesagt, dass das Bundesgesetz dafür sorgt, dass man für einzelne Regelungen nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen kann – nicht mehr vor den einzelnen Verwaltungsgerichten. „Wir haben nicht mehr die unterschiedlichen Verwaltungsgerichts-Entscheidungen“, sagte Merkel.

„Gerade in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den Rechtsstaat gezeigt“, sagte dagegen Heusch. Man habe immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats“, so der Verwaltungspräsident.

Die Corona-Pandemie hatte das Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr fest im Griff. „Mit der Pandemie waren völlig neue Rechtstfragen zu beantworten“, sagte Nicola Haderlein, Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Im Bereich des Infektionsschutzrechts sind beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Jahr 2020 275 Verfahren eingegangen, 208 Verfahren seien erledigt worden, die Verfahren wurden in vier Kammern bearbeitet.

Prof. Andreas Heusch, ein Mann, der sich gegen das Aushebelns des Rechtsstaats wehrt. Hoffentlich bleibt er auf seinem Posten. 

2 Gedanken zu „Der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts …“

  1. Da bin ich mir ziemlich sicher, dass Herr Heusch seinen Posten behält. Da wird Herr Laschet Beihilfe leisten! Der Zwiespalt Merkel/Laschet dürfte sich in solchen Situationen contra Merkel bemerkbar machen!

  2. Gegenpol: Das Verfassungsgericht. Fritz Vahrenholt zeigt auf Tichys Einblick heute, mit welch gigantischem Unverständnis acht „Experten“ in Karlsruhe sich anmassen, aus der riesigen Menge an wissenschaftlichen Publikationen sich die rauszusuchen, die eine einfache, klare „Wahrheit“ vorspiegeln.
    Diese Juristikaster haben offenbar noch nie ein naturwissenschaftliches Buch über Naturphänomene gelesen und haben ganz offensichtlich keinen Schimmer, dass sich Erkenntnisse über schwierige natürliche Prozesse mit vielfältigen Ursachen und Rückkopplungen nicht nur zeitlich dauernd verändern können, sondern auch in jedem Moment mit Ungewissheiten und Ungenauigkeiten behaftet sind.
    Man muss dabei gar nicht die Kritik von Vahrenholt IM EINZELNEN gut finden – für ALLE Bücher über dieses Thema und ähnliche gilt, dass sie nur mit gewissen Wahrscheinlichkeiten, mit gewissen Hypothesen, und mit gewissen zu erwartenden Abweichungen Prognosen abgeben können, die möglicherweise eintreffen könnten, wenn keine intervenierenden Variablen eingreifen.
    Aus der Fülle der wissenschaftlichen Aussagen zum Klimawandel eine judikable Aussage über die Grundgesetz-Konformität eines Gesetzes, mit genauen Vorgaben, was zu tun ist, abzuleiten, zeigt, dass Deutschland den Weg von der Demokratie in die Idiotokratie erfolgreich bis zu Ende beschritten hat.

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