Das NOx-Urteil des EuGH

Messwerte sind das eine, gute Luft das andere.

Eine überdrehte, in sich unlogische Messwert´systematik` wird genutzt, um die Menschen zu drangsalieren. Wenn zum Beispiel ein Stundenwert NO2 von bis zu 200 µg in Ordnung ist, dann ist ein Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 µg einfach nur willkürlich.

Der Deutschlandfunk meint natürlich, das Urteil sei korrekt, die Luft in Deutschland nur deshalb besser, weil die DUH und andere geklagt hätten. Was Unsinn ist. Der verminderte Verkehr hat die Werte sinken lassen.

Der Europäische Gerichtshof …

Grün-kursiver Text & kompletter Kommentar

… ist auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger in Europa. Und das nicht zum ersten Mal. Schlechte Luft, von schmutzigen Dieselabgasen erfüllt, die müssen sie nicht ertragen. Schon gar nicht, wenn die Regierungen wie im vorliegenden Fall jahrelang versprochen haben, dass sich was bessert. So wie heute gegen Deutschland, hätte der EuGH auch schon eher geurteilt, hätte die EU-Kommission denn eher geklagt.

Liste der Säumigen ist lang

Aber die Brüsseler Behörde hat sich erst 2018 entschieden, gegen die Umweltsünder in der EU vorzugehen. Und die Liste der Säumigen war und ist lang. Vielerorts in Europa wird zu viel Feinstaub oder zu viel schädliches Reizgas wie Stickstoffdioxid in die Luft gepustet.

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Der Kommentar des Dlf vom 3.6.2021 zum EuGH-Urteil NOx

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Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, das nun nicht mehr zur EU gehört, Italien, Polen, Ungarn, um nur einige zu nennen, sie alle sind deswegen juristisch belangt worden. Denn sie haben Beschlüsse zur Luftreinhaltung, die sie selbst gefasst haben, in ihren Ländern nicht umgesetzt.

Jahrelang wurden in vielen deutschen Städten Grenzwerte für den Ausstoß von Stickoxid überschritten. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland deshalb jetzt wegen Bruch des EU-Rechts verurteilt.

Deutschland war nicht das einzige EU-Land, das sich der Illusion hingegeben hat, das Problem werde sich hoffentlich von selbst erledigen, die Industrie werde es schon richten und ihre Automobilflotten zur Sauberkeit erziehen. Das tun sie auch in zunehmendem Maße. Aber nicht in erster Linie, weil die Politik an dieser Stelle ihre Arbeit vorbildlich erledigt hat, sondern weil die Umweltverbände sich ins Zeug gelegt haben. Sie haben Stadt um Stadt wegen des Überschreitens der Grenzwerte vor den Kadi gezerrt und so die Luftverschmutzung immer wieder ins Bewusstsein der Menschen gerückt.

Das Auto nach Corona

Dabei muss es der Politik – und hier sind die Kommunalpolitiker nicht ausgenommen – von vorneherein klar gewesen sein, dass sie im Unrecht sind und die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger auf saubere Luft verletzten. Im Verfahren um einen notwendigen Interessenausgleich, der immer vorgenommen werden muss, wenn eine so bedeutende Branche wie die Automobilindustrie tangiert ist, schlug sich die Politik lange auf nur eine Seite und das war nicht die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger.

Das EuGH-Urteil in Sachen Stickoxid-Belastung ist daher eine Art Weckruf für Deutschland, den Umweltschutz ernst zu nehmen. Denn nach der Pandemie, die uns, was die Belastung der Luftqualität anbelangt, eine Atempause verschafft hat, wird es neue Konzepte brauchen, die Mobilität zu gestalten. In Corona-Zeiten galt für viele das Auto als sicheres Verkehrsmittel. Das ist verständlich, aber darf nicht so bleiben. Und sollte mit zunehmendem Verkehrsaufkommen in post-pandemischen Zeiten die Luftverschmutzung wieder steigen, sollte es die Politik nicht erneut den Gerichten überlassen, die Menschen in Deutschland und anderen EU-Ländern vor schlechter Luft zu schützen.

 

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