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Der Grundsatz ist unverändert:

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Was unser Leben bestimmt, soll in der Hand der Gesellschaft sein.“ Also sprachJuso-Chef Kevin Kühnert und forderte die große Kollektivierung. Es sieht so aus, als ob er einen großen Schritt weitergekommen ist – jetzt wird die Uhr zurückgedreht und die Arbeitszeit wieder kollektiv bestimmt und kontrolliert.

Denn Arbeitgeber sollen nach dem jüngsten Urteil des Gerichtshofs der EU (EuGH*) dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Die in Spanien und ähnlich auch in Deutschland übliche Erfassung nur von Überstunden reicht danach nicht aus. Geklagt hatten Mitarbeiter der Deutschen Bank in Spanien und die Rückkehr zur sprichwörtlichen Stechuhr verlangt. Der EuGH* gab den klagenden Gewerkschaften Recht, und jetzt müssen alle EU-Staaten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die in Richtlinien und in der Grundrechtecharta der EU zugesicherten Arbeitnehmerrechte.

Für Minijobber gilt die Aufzeichnungspflicht aus guten Gründen bereits ab 2015.

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Schönen Donnerstag

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