Die amerikanische Philosophin Judith Butler gilt als Mutter der Gender-Theorie. Nun steht sie an vorderster Stelle, wenn es darum geht, Opfer und Täter des Hamas-Massakers zu vertauschen. Es ist höchste Zeit, ihre gefährliche Ideologie an unseren Unis zu stoppen.
Islamistische Mördertruppen metzelten in den frühen Morgenstunden des 7. Oktober über 1400 Menschen nieder, darunter Babys, Schwangere, Schoah-Überlebende, und radierten die Besucher eines fröhlichen Musikfestivals aus. Die Bilder dieser Folter- und Blutorgien, zum Teil von den Menschenschlächtern live gestreamt, sind für normale Menschen nicht auszuhalten. Doch die Leichen waren noch nicht alle geschändet und verbrannt, schon riefen sie aus allen Ecken: «Bitte nicht parteiisch sein.» – «Lasst keine antimuslimische Stimmung aufkommen.»
Butlers «Kontext» ist so mächtig geworden, dass unsere Jugend mit Folterern und Mördern kuschelt.Vorne mit dabei die Vordenkerin aller angeblich progressiven Bewegungen und sozialwissenschaftlichen Institute hierzulande: Judith Butler, die Ikone der Gendertheorie. «Genozid muss nicht immer so aussehen wie das Naziregime», meinte sie vergangene Woche eiskalt in einem Interview mit «Democracy Now». Sie betrauerte nicht die Opfer der Folterer und Massenmörder, nein, sie klagte Israel an.
Theorie vs. Fakten
Judith Butler, geboren 1956 als Kind praktizierender Juden in Ohio, tritt für die «Einstaatenlösung» im Nahen Osten ein, was so viel wie die Auslöschung des Staates Israels bedeutet. Sie ist die führende Stimme der «Kauft nicht bei Juden»-Bewegung BDS (Boycott, Divestment, Sanctions) und gehört zu den Erstunterzeichnern des Briefs, in dem Israel für den Pogrom auf seinem Staatsgebiet verantwortlich gemacht wird.
Die waschechte Hegelianerin hält sich an ihren Meister: Sollten Theorie und Fakten jemals auseinanderklaffen, umso betrüblicher für die Fakten. Butlers Haltung, die Israeli für die Taten islamistischer Mörderbanden verantwortlich zu machen, solange diese sich schön klingende «postkoloniale» Motive auf die Fahne schreiben, erinnert an den deutschen Revisionismus nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Historiker Ernst Nolte erklärte den Nazi-Terror als Reaktion auf den kommunistischen Terror («kausaler Nexus»). Die KZ-Leichenberge waren demnach eine Art Selbstverteidigung einer verletzten, gedemütigten Nation. Klingt bekannt, nicht wahr?
Ein Penis ist kein Penis
Judith Butler und ihre Anhängerinnen behaupten, Sprache sei Handlung und Wirklichkeit zugleich. Wie unterirdisch dies in der Wissenschaft klingt, konnten wir vor ein paar Tagen im Tages-Anzeiger lesen. Da behauptet ein Judith-Butler-Apologet, notabene Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: «Manche Frauen haben einen Penis.»
Seit Jahrzehnten wird in unseren Medien und an unseren Universitäten die Wirklichkeit wegtheoretisiert. Im Beispiel oben klingt das dann so: Ein Penis ist kein Penis, sondern nur dann einer, wenn dessen Träger ihn auch so benennt und als Penisträger «gelesen» werden möchte. Andernfalls hat dieser Mann selbstverständlich als «Frau» oder vielleicht noch als «nichtbinär» zu gelten.
So funktioniert dies bei Judith Butler auch in Bezug auf das Wort «Terrorist». Ein Begriff übrigens, der in der BBC für die Hamas nicht mehr verwendet werden darf, da dieser «Parteinahme» ausdrücke und der «objektiven Berichterstattung zuwiderlaufe».
Unis, Medien, Intellektuelle in unseren westlichen Demokratien – auf sie ist immer Verlass, wenn es darum geht, vergewaltigte Jüdinnen zugunsten bärtiger Befreiungsmörder und Folterer zu vergessen, zu verhöhnen, als «Kontext» wegzulegitimieren. […]
Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. November 2023, …
… erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (20/9049) beraten. Im Anschluss an die Aussprache überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“ (20/8203) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. …
… Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen künftig deutlich einfacher geändert werden können. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass sich das „medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität“ in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt habe. „Die aktuelle Rechtslage trägt dem nicht ausreichend Rechnung“, heißt es weiter. Ziel des Entwurfs sei es, Regelungen zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren „und zum Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu regeln“. Der Entwurf treffe „keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen“.
Für Menschen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, sollen danach künftig nicht mehr die Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) einschlägig sein. Diese sehen unter anderem vor, dass sich Personen, die Vornamen und Geschlechtseintrag ändern wollen, zweifach begutachten lassen müssen.
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Eklat im Bundestag bei Rede von Beatrix von Storch zum Selbstbestimmungsgesetz! – AfD-Fraktion:
Stattdessen ist laut Entwurf vorgesehen, dass eine Person die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags per Erklärung gegenüber dem Standesamt veranlassen kann. Diese Regelung lehnt sich laut Entwurf an die Regelungen für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung an. Diese haben seit 2018 die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag streichen oder in „divers“ ändern zu lassen. Die in diesen Fällen vorgesehene Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung soll künftig entfallen.
Die Neuregelung greift laut Entwurf auch für nichtbinäre Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Bisher gab es demnach für diese Personen keine explizite Regelung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seien auch in diesen Fällen die Regelungen des TSG einschlägig gewesen, heißt es im Entwurf. Mit der Neuregelung soll das TSG aufgehoben werden.
Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag
Kernstück des Entwurfs ist ein neues „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (Selbstbestimmungsgesetz). Es soll die Voraussetzungen zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags regeln. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Nach einer Änderung soll eine weitere Änderung erst nach Ablauf von einem Jahr (Sperrfrist) möglich sein.
Mit der Erklärung vor dem Standesamt soll die betreffende Person versichern, dass „der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht“ und „ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist“.
Regelungen für Minderjährige und Betreute
Für Minderjährige und Personen mit Betreuer gelten abweichende Regelungen. Beschränkt geschäftsfähige minderjährige Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind, sollen die entsprechende Erklärung selbst abgegeben können, benötigen dazu aber die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt dieser nicht zu, soll laut Entwurf das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.
Bei geschäftsunfähigen Minderjährigen beziehungsweise Minderjährigen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können. Die Sperrfrist zur erneuten Änderungen soll für Minderjährige und Personen mit Betreuer nicht gelten.
Regelungen zur Wirkung der Änderungen
In dem Entwurf werden zudem Regelungen zur Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen aufgeführt. Danach sollen grundsätzlich der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen im Rechtsverkehr maßgeblich sein. Ausdrücklich wird ausgeführt, dass „betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen […] die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt [bleiben]“. Als Beispiel wird in die Begründung auf den Zugang zu Saunas verwiesen.
Normiert wird auch, welche Folgen die Änderung eines Geschlechtseintrags auf quotierte Gremien hat. Ferner wird angeführt, dass Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, unabhängig von dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten sollen, wenn die Person etwa gebärfähig ist. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Änderung von Registern und Dokumenten, das Offenbarungsverbot, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2023 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. So fordert die Länderkammer unter anderem eine Schärfung des Offenbarungsverbots, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings ablehnt.
Grundsätzlich kritisiert der Bundesrat, „dass die vorgelegten Pläne sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich erweisen, insbesondere mit Blick auf die Interessen von Kindern und Jugendlichen“. Konkret moniert die Länderkammer, dass es in Fällen von Minderjährigen bis 14 Jahre allein dem elterlichen Willen überlassen sein soll, Geschlechtseintrag und Vornamen der Kinder zu ändern, „ohne jede Beratung, Prüfung und Erforschung des Kindeswohls und -willens von außen“. Dies stünde in „eklatantem Widerspruch etwa zur kindzentrierten Ausgestaltung familiengerichtlicher Verfahren“, führt die Länderkammer aus.
Die Bundesregierung hält den Vorwurf, dass der Entwurf die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtige, für nicht zutreffend. Sie lehnt vor allem die generelle Beteiligung der Familiengerichte bei Minderjährigen ab. „Für eine generelle Kontrolle des Staates durch die Familiengerichte zum Schutz des Minderjährigen besteht keine Veranlassung, zumal eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Minderjährigen ohne Einhaltung einer Sperrfrist erklärt werden kann“, entgegnet die Bundesregierung.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will das „Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“. In ihrem gleichlautenden Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, von der Einführung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes abzusehen. Stattdessen solle sie eine Gesetzesnovelle vorlegen, wonach der Wechsel des Geschlechts nur nach Zustimmung einer interdisziplinären Kommission erlaubt sein soll. Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen diesem Gremium „zumindest drei Personen“ angehören, die eine medizinische, psychologische (oder psychotherapeutische und psychiatrische) und sozialpädagogische (oder vergleichbare) Berufsqualifikation haben. Darüber hinaus spricht sich die Fraktion dafür aus, „Forschungsprojekte zu initiieren, die psychische, physische und soziale Folgen ‚geschlechtsangleichender‘ Behandlungen“ zu untersuchen.
Zur Begründung für ihren Vorstoß verweist die AfD im Antrag auf Statistiken, denen zufolge die Zahl geschlechtsdysphorischer Patienten in den vergangenen Jahren gestiegen sei. Als „geschlechtsdysphorisch“ werden Personen bezeichnet, die sich mit ihrem angeborenen biologischen Geschlecht nicht identifizieren können und unter dieser Körper-Geschlechtsinkongruenz leiden. „Therapeutische Erfahrungen von Psychiatern“ deuteten darauf hin, dass „Transidentität“ zunehmend als Selbstdiagnose von Menschen in Lebenskrisen gewählt werde, heißt es im Antrag. Viele Patienten seien der „irrigen Auffassung“, dass köperverändernde Maßnahmen „ein Wundermittel“ für ihre Lebensprobleme darstellen. (sas/vom/scr/15.11.2023)
Ich meine, dass Israel sehr klug im Gaza-Streifen vorgeht. Man sollte nicht vergessen, dass die Palästinenser mit ihrem militärischen Arm „Hamas“ Israel von der Landkarte radieren und die Juden ins Meer treiben will. So steht es geschrieben, so wird es skandiert und genau deshalb erfolgte der Angriff am 7.10.2023. Angreifen und dann Feuerpausen und Waffenstillstand fordern: Genau mein Humor. Nein, Israel macht alles richtig. Meine Meinung.
Die Schweiz debattiert über denFall Carlos. Als Carlos war der kriminelle JugendlicheBrian Kellerbekannt geworden, der sich jahrelang in Einzelhaft befand. Keller ist nun auf freiem Fuß.Benjamin Gollmespricht darüber mit dem Journalisten und KommunikationsberaterDr. Philipp Gut [Mikro 1]. Die Cancel-Culture hat Trier erreicht: BeimFestival für Frieden, Freiheit und Freudewollte der Kulturdezernent der Stadt Einfluss auf die Auswahl der Künstler nehmen. Wir fragen nach bei der Festivalgründerin Joya Ghosh [Mikro 2]. Mit der AllgemeinmedizinerinDr. Maria Hubmer-Mogg [Mikro 3] geht es um den WHO-Pandemievertrag und weitere internationale Gesundheitsrichtlinien, die weltweite Auswirkungen auf unseren Alltag haben könnten. Und Frank Wahlig [Kommentar]. bespricht in seinem Kommentar das vom höchsten deutschen Gericht verurteilte Haushaltsdebakel.
Auf dem 2. Corona-Symposium der AfD-Bundestagsfraktion in Berlin trafen sich Politiker der rechts-konservativen Partei mit renommierten Experten aus den Bereichen der Anwaltschaft, der Staatslehre, Fachärzte, Hausärzte, Mikrobiologen, Epidemiologen. Mit dabei auch Pflegekräfte, Intensivmediziner, Datenanalysten, Polizisten, Soldaten, Finanzexperten, Kriminologen, Medizinhistoriker und juristisch verfolgte und impfgeschädigte Bürger.
In Impulsvorträgen und Podiumsdiskussionen unter Einbindung der Zuhörerschaft aus Bürgern und Medienvertretern setzte man sich gemeinsam mit den einzelnen Aspekten der Corona-Krise auseinander. Im Kleinen vollzog sich damit eine bisher in der Gesellschaft politisch und medial weitgehend verdrängte Corona-Aufarbeitung.
*Weil das Thema zeitgeschichtlich außerordentlich wichtig für die Fragestellung„Corona, Impfung, Nebenwirkungen, Impfschäden u.v.m. “ist, zitieren wir den Text als PDF und einen Teil der Leserkommentare ebenfalls als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie Epochtimesplus testen/abonnieren. Wir empfehlen Epochtimesplus ausdrücklich: Neukundenangebot
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… von den Unis bis zu den Konzernen. Ihre Kader lehren eine bizarre Opferhierarchie: Muslime sind benachteiligter als Schwule, Schwarze mehr als Frauen. Leistung, Fleiß? Gelten als verdächtig. Und genau hier wird es für ein Land lebensgefährlich.
Vor zwanzig Jahren, als Studentin, begann ich über eine Nischenideologie zu schreiben, die allem zu widersprechen schien, was mir seit meiner Kindheit beigebracht worden war. Es ist gut möglich, dass mir das wahre Wesen dieser Ideologie verschlossen geblieben wäre – oder es mir erspart geblieben wäre, dieses wahre Wesen zu erkennen – wenn ich keine Jüdin wäre. Aber ich bin Jüdin. Also bemerkte ich, wie ich als Jüdin in dieser Ideologie nicht vorkomme; herausgeschrieben wurde. Und dass es nicht nur um mich ging, sondern dass die gesamte Ideologie auf einer Illusion beruhte.
Was ich sah, war eine Weltanschauung, in der die grundlegenden Vorstellungen von Gut und Böse durch eine neue Rubrik ersetzt wurden: die der Machtlosen (gut) und der Mächtigen (böse). Dadurch wurden viele Dinge ersetzt. Farbenblindheit durch Rassenbesessenheit. Ideen durch Identität. Debatte durch Denunziation. Überzeugungsarbeit durch öffentliche Beschämung. Rechtsstaatlichkeit durch die Wut des Mobs.
Die Menschen sollten in dieser neuen Ordnung nicht in Anerkennung ihrer Begabungen, ihrer harten Arbeit, ihrer Leistung oder ihres Beitrags zur Gesellschaft Autorität erhalten, sondern umgekehrt proportional zu den Nachteilen, die ihre Gruppe nach der Definition radikaler Ideologen erlitten hatte. Oder, wie der Autor James Kirchick es so treffend formuliert hat: „Muslime mehr als Schwule, Schwarze mehr als Frauen, und alle mehr als die Juden“.
*Weil das Thema zeitgeschichtlich außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Wokeismus, Wokeness u.v.m. “ ist, zitieren wir den Text als PDF und einen Teil der Leserkommentare ebenfalls als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage für 1 € testen. Achtung: Die Schnupperangebote können sich ändern!
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Am 16. November spricht Benjamin Gollme mit dem Mikrobiologen Prof.Sucharit Bhakdi [Mikro 1] über Verunreinigungen in Covid-Schutzimpfungen und die Impfopfer-Statistik der Aufsichtsbehörde. Die deutsche Ampelkoalition steht vor einem Haushaltsloch. 60 Milliarden Euro fehlen ihr nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ist damit die Energiewende am Ende? Das fragen wir den Historiker und Schriftsteller Dr. Klaus-Rüdiger Mai[Mikro 2]. Und mit dem IslamwissenschaftlerDr. Alfred Schlicht[Mikro 3] geht es um den Islam, um junge Muslime in Europa und ihre Einstellung zum Judentum. Hass auf Juden wird immer sichtbarer. Liegt die Ursache im Islam?