… um die AfD zu benachteiligen. Es hat schon was von
Winkeladvokatentum.
Am Ende wird es der AfD nutzen!
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Debatte zur Finanzierung politischer Stiftungen
Die Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt war Thema einer Bundestagsdebatte am Freitag, 13. Oktober 2023. In erster Lesung beraten wurde der Entwurf für ein sogenanntes Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG, 20/8726), den die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatten. In verbundener Beratung wurde außerdem ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen“ (20/8737) aufgesetzt. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Innenausschuss überwiesen. …
Die Förderung der politischen Stiftungen durch den Bund soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Eine gesetzliche Regelung ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 22. Februar 2023 (2 BVE 3 / 19) entschieden hatte, dass die bisher praktizierte Zuteilung von Globalzuschüssen an die politischen Stiftungen im Haushaltsplan den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge. Das Verfassungsgericht verlangte ein gesondertes Parlamentsgesetz zur Regelung der staatlichen Förderung.
Nach der Neuregelung sollen als politische Stiftungen nur solche Stiftungen betrachtet werden, die durch die ihr nahestehende Partei im gegenseitigen Einvernehmen anerkannt sind. Zu den Voraussetzungen einer Förderung gehört, dass die Abgeordneten der einer politischen Stiftung jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Bei einer politischen Stiftung, die bereits über mindestens zwei aufeinander folgende Legislaturperioden gefördert wurde, soll es nach den Vorschriften im Gesetzentwurf unschädlich sein, wenn die nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist.
Gewähr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die einer Stiftung nahestehende Partei nicht von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen worden ist. Außerdem muss die Stiftung die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten. Zu den Tatsachen, dass eine Stiftung diese Gewähr nicht bieten kann, wird unter anderem eine in der Vergangenheit liegende Stiftungsarbeit gerechnet, die nicht der Förderung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Gedanken der Völkerverständigung dient. Außerdem wird eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist, genannt. Eine Ausrichtung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wird auch dann angenommen, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wird.
Die Gesamthöhe der Förderung der politischen Stiftung durch den Bund, die im Jahr 2023 bei rund 697 Millionen Euro gelegen hat, soll auch in Zukunft durch den Haushaltsgesetzgeber festgelegt werden. Jede Stiftung soll zunächst ein Prozent des Gesamtbetrages als Sockelförderung erhalten. Bei der Verteilung der anderen Mittel werden die Ergebnisse der den Stiftungen nahestehenden Parteien bei den letzten vier Bundestagswahlen zum Maßstab genommen. Dadurch könne davon ausgegangen werden, dass die politische Grundstimmung hinreichenden Rückhalt in der Bevölkerung habe und ihr nicht nur vorübergehende Bedeutung zukomme. Insgesamt stellen die Fraktionen fest, dass die Tätigkeit der politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland eine lange und erfolgreiche Tradition habe. Politische Stiftungen würden einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftspolitischen Arbeit und zur demokratischen Bildungsarbeit im In- und Ausland leisten.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion will Arbeit und staatliche Finanzierung der politischen Stiftungen auf eine gesetzliche Grundlage stellen und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung und die Finanzierung parteinaher Stiftungen (20/8737) eingebracht. Danach müssen die politischen Stiftungen in ein Register beim Deutschen Bundestag eingetragen werden. Ein Anspruch auf Geldleistungen der Stiftungen aus dem Bundeshaushalt soll entstehen, wenn die der Stiftung nahestehende Partei zweimal in Folge in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. Die staatliche Finanzierung soll für die Dauer einer weiteren Wahlperiode des Bundestages nach dem Ausscheiden oder der Auflösung der Partei bestehen bleiben. Bei einem Finanzierungsausschluss oder einem Verbot der Partei soll die staatliche Finanzierung aus öffentlichen Haushalten mit Rechtskraft der gerichtlichen Feststellung enden.
Die Gesamthöhe der Förderung der parteinahen Stiftungen soll maximal zwei Drittel der Summe der absoluten Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung betragen. Jede förderungsfähige Stiftung soll einen Grundbetrag und weitere zweckgebundene Zuwendungen erhalten. Der Anteil der einzelnen Stiftung an der Gesamtsumme der Zuwendungen soll aus dem Verhältnis der Zweitstimmenergebnisse der jeweiligen Parteien bei der letzten Bundestagswahl errechnet werden.
In der Vorbemerkung zu ihrem Gesetzentwurf kritisiert die AfD-Fraktion die starke Erhöhung der Mittel für die politischen Stiftungen in den vergangenen Jahrzehnten. Im Gegensatz zur Obergrenze bei der Parteienfinanzierung fehle eine entsprechende Regelung bei der Stiftungsfinanzierung. Für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen werde in etwa das 3,6-fache an Steuergeld aufgebracht wie für die staatliche Parteienfinanzierung. Außerdem wird kritisiert: „Das Finanzierungssystem der parteinahen Stiftungen ist somit intransparent, seine Kontrolle durch das Parlament mangelhaft und die Aktivitäten der Stiftungen, insbesondere im Ausland, sind unter demokratie- und damit legitimationstheoretischen Gesichtspunkten fragwürdig.“ (hle/ste/13.10.2023)
… zufolge 20 Megawatt thermische und sieben Megawatt elektrische Leistung, spart 10,000 Tonnen CO2 pro Jahr ein und kann 3500 Haushalte mit Wärme versorgen. Produziert hat die Anlage Siemens Energy in Schweden. Die Anlage auf dem Gelände des Großkraftwerks Mannheim nutze dessen Kühlwasserinfrastruktur, um ungefähr 700 Liter Rheinwasser pro Sekunde zuentnehmen. […]
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Ein „feines“ Projekt
Wo Mannhein doch nur 3.500 Haushalte hat. Ach so, Mannheim hat viel mehr Haushalte? Es sind fast 200.000 Haushalte! Dann wird man sicher noch die ein oder andere Riesen-Wärmepumpe dazubauen müssen. Um zum Beipiel 50.000 Haushalte in Mannheim mit Wärmepumpenwärme zu versorgen wären noch mal etwa 13 Riesen-Wärmepumpen erforderlich plus Rheinwasser plus entsprechender Infrastuktur.
Deutschland hat gut 40.000.000 Haushalte. Wenn 10.000.000 Haushalte mit Riesen-Wärmepumpen beheizt werden sollen, sind schlappe 2.857 dieser Großanlagen plus Wasser plus Infrastruktur herzustellen. Klar, es werden auch rechnerisch 28.570.000 t CO2 vermieden. Das sind 3,8% des CO2-Ausstoßes des Jahres 2022 (746.000.000 t CO2). Das ist meines Erachtens wenig bezogen auf den Auwand. Noch viel weniger allerdings bringt die CO2-Vermeidung weltweit. Die 36.600.000.000 t CO2 werden um 0,08% pro Jahr gemindert. Nicht gerade viel, wo doch China pro Tag um die 31.000.000 t Co2 pro Tag ausstößt. Tendenz steigend.
Eines ist sicher
Alle die am Projekt „Riesen-Wärmepumpe“ mitgearbeitet haben, haben gutes Geld verdient. Ob die 3.500 Haushalte in einem richtig kalten Winter ihre Wohnung wirklich warm bekommen, oder ob sie denn nicht doch das elektrische Heizöfchen anwerfen müssen, ist so sicher nicht.
Am 13. Oktober spricht Benjamin Gollme mit dem Landesrabbiner von Brandenburg und Rabbiner der jüdischen Gemeinde Stadt Potsdam,Ariel Kirzon [Mikro 1], über die gefährliche Situation für jüdische Menschen in Deutschland. Mit dem RechtsanwaltRalf Ludwig [Mikro 2] geht es um den juristischen Erfolg von Querdenken-GründerMichael Ballweg. Der WirtschaftsphilosophProf. Hardy Bouillon [Mikro 3] zweifelt am Sinn des ausufernden deutschen Sozialstaats, und der HerzchirurgProf. Paul Vogt [Mikro 4] geht der Frage nach, ob Covid-19 eine Biowaffe ist.
Im Zentrum der Ausgabe vom 12. Oktober stehen die Folgen der jüngsten Entwicklung im Nahen Osten. Benjamin Gollme spricht mit dem IslamwissenschaftlerDr. Alfred Schlicht[Mikro 1] über den Terror der Hamas und die Gefahren des politischen Islams für Europa. Mit dem OsteuropahistorikerAlexander Rahr [Mikro 2] geht es um die russische Position zu Israel und die Auswirkungen des Hamas-Angriffes auf den Krieg in der Ukraine.Cora Stephan [Kommentar] kommentiert die politische Linke und ihre Sympathien für die Palästinenser, und der MathematikdidaktikerProf. Wolfram Meyerhöfer [Mikro 3] erklärt, warum Matheunterricht oft langweilig ist und wie es besser ginge.
Die Redaktion der «Weltwoche» ist kürzlich umgezogen: vom urbanen Zürcher Kreis 5 in eine schicke Villa in Zollikon ZH, von deren Balkon man einen tollen Blick auf den Zürichsee hat. «Es ist hier billiger», sagt Roger Köppel. Der Verleger und Chefredaktor der «Weltwoche» wird künftig wohl viel Zeit in diesen Räumen verbringen, weil er seine Nationalratskarriere jetzt beendet hat.
*Weil das Thema zeitgeschichtlich außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Schweiz, Meinungsbildung, Wahlen 2023 u.m.“ ist, zitieren wir den Text als PDF und einen Teil der Leserkommentare ebenfalls als PDF. Verweise und alle Kommentare der Leserschaft lesen Sie, wenn Sie den Tagesanzeiger abonnieren. Wir empfehlen den Tagesanzeiger ausdrücklich: Die Abonnementsmöglichkeiten
Am 11. Oktober spricht ModeratorGernot Danowskimit dem libanesisch-deutschen Regisseur, Drehbuchautor und JournalistenImad Karim [Mikro 1] über die Sicherheit der Israelis in Deutschland. Über die Sicherheit Israels sprechen wir auch noch – und zwar gehen wir der Frage nach: Wie konnte der Angriff der Hamas unbemerkt stattfinden? Das wird uns der jüdische Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin und Tel AvivNathan Gelbart [Mikro 2] erklären. Am kommenden Sonntag finden in Polen die Parlamentswahlen statt. Wie das Land dasteht, welche richtungsweisende Bedeutung die Wahl hat und wer den Polen was versprochen hat, darüber spreche ich mit der polnischen JournalistinAleksandra Rybinska [Mikro 3]. Der Schweizer ArztBjörn Riggenbach [Mikro 4] wurde dazu verurteilt, wegen ein paar Maskenattesten seine Praxis zu schließen. Wir sprechen in unserer Reihe „Helden des Widerstands“ mit ihm.