Mit einer skandalösen Bürgerbeschimpfung bei einer Wahlkampfveranstaltung am Freitag hat Olaf Scholz einmal mehr seinen Status als Bundeskanzler der Spaltung bekräftigt: Dieser kalkulierte „Wutausbruch“, der auch noch radikale religiöse Bilder beschwor, reißt alle Brücken zu Andersdenkenden ab. Das Motiv ist klar: Kritiker zu Abgesandten des Teufels zu erklären, macht es einfach für die Verlängerer des Krieges – Argumente von Höllen-Kreaturen muss man nicht entkräften. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat bei einer kürzlichen Wahlkampfrede in München anwesende Kritiker des Kurses der Bundesregierung schwer beleidigt, wie Medien berichten. Im Laufe der Rede sagte Scholz an die Bürger gewandt, die für Waffenstillstand und Verhandlungen im Ukrainekrieg eintreten:
„Und die, die hier mit Friedenstauben rumlaufen, sind deshalb vielleicht gefallene Engel, die aus der Hölle kommen, weil sie letztendlich einem Kriegstreiber das Wort reden.“
In diesem Screenshot eines Videos der FAZ sind einige dieser „Höllen-Kreaturen“ zu sehen. Sie fordern etwa „Verhandeln statt Schießen!“ und setzen sich für „Waffenstillstand und Friedensverhandlungen“ ein:
… werden so bald nicht in ihre Heimat zurückkehren. Daher ist es ein Fehler, ihre Integrationshilfen zu kürzen. Es gäbe eine andere Möglichkeit, zu sparen – auch gegen moralische Bedenken der Grünen. …
… In Deutschland besteht die Unart, fast jedes politische Thema in eine Frage der Moral zu verwandeln und Bedenken als einen Bruch des Anstandes zu unterdrücken. Besonders in der Migrationspolitik ist die Macht der Moraltrompeter weitgehend ungebrochen.
Bei nüchterner Betrachtung bleibt festzustellen: Noch immer sind über die Hälfte der syrischen Flüchtlinge, die seit 2015 ins Land kamen, ohne Beschäftigung. Man darf hinzufügen: Viele von ihnen werden in den nächsten Jahren wohl auch kaum eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle finden. Manche von ihnen sind schlichtweg nicht zu integrieren.
Die Bundesregierung, die sparen will und muss, ist nun dabei, die Eingliederungshilfen zu kürzen. Die Union hält diese Entscheidung für verhängnisvoll, weil gerade unter den Asylzuwanderern ein erhebliches Arbeitskraftpotential schlummere, das mit intensiver Förderung geweckt werden könne.
Welche der Seiten hat recht? Eigentlich beide. Auf der einen Seite ist es fraglich, ob die Finanzierung weitere Integrationsprogramme tatsächlich den gewünschten Erfolg bringen. Auf der anderen Seite sollte sich keiner der Illusion hingeben, dass die Mehrheit der Syrier, die ab 2015 nach Deutschland kamen, in absehbarer Zeit wieder in ihre Heimat zurückkehren werden.
Wenn sie aber bleiben, muss alles getan werden, um sie so gut wie es eben geht in die Arbeitsgesellschaft zu integrieren. Selbst Straßenfeger sollten die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass man sie verstehen kann und sie sich verständigen können.
Familiennachzug einschränken
Allerdings bleibt die Frage, ob man diejenigen, welche trotz Eingliederungshilfen nicht willens oder in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen, auch noch ihre Verwandten nachholen dürfen. Bisher haben anerkannte Flüchtlinge das Recht auf privilegierten Familiennachzug, sie müssen also nicht die für andere Ausländer geltenden Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhaltes erfüllen. Vielleicht sollte die Regierung diese Bedingung auf diese schutzbedürftige Gruppe ausdehnen.
Vor allem die Grünen werden dagegen moralische Bedenken ins Feld führen und sich – wie in der Migrationsfrage häufig – wohl auch dieses Mal durchsetzen. Im Triumph der guten Gesinnung würden dann wieder einmal die Gesetze der Vernunft außer Kraft gesetzt.
… ist ein führender Volkswirtschaftler aus Deutschland. Er war seit 1984 Ordinarius und ist seit 2016 Emeritus in der volkswirtschaftlichen Fakultät der LMU München, Präsident des ifo Instituts (von Februar 1999 bis März 2016). Fellow des National Bureau of Economic Research in Cambridge, USA. Von der britischen Zeitschrift ´’The Independent‘ wurde er zu den zehn weltweit wichtigsten Menschen des Jahres 2010 gewählt. […]
… die Grünen würden Steuer-Milliarden per Förderbescheid geradezu rausblasen, kontert Klamroth: Warum der größte Corona- Maskendeal an dubiose Geschäftemacher aus Spahns Umfeld gegangen sei? Am Montagabend: das politische Endes des Jens Spahn? Live in der ARD?
In der Ausgabe vom 22. August sprichtMarcel Joppamit dem ÖkonomenProf. Dr. Thorsten Polleit[Mikro 1] über den aktuellen Brics-Gipfel, die Bestrebung der Mitgliedsstaaten zu einer gemeinsamen Währung und d ie möglichen Auswirkungen auf Dollar, Euro und Goldpreis. Mit dem BotanikerProf. Dr. Wolfram Kircher [Mikro 2] diskutieren wir die aktuellen Wald- und Flächenbrände weltweit: Warum erwähnen Politik und Medien nicht die „reinigende Kraft“ des Feuers für die Natur, ohne die das Ökosystem nicht funktionieren würde? Im Gespräch mit dem GaleristenVolker Diehl [Mikro 1] geht es dann um die Kunst im Zeichen des Ukraine-Kriegs, um den Alltag von russischen und ukrainischen Künstlern und um den Wunsch nach Diplomatie. Abschließend fragt sichFrank Wahlig [Kommentar] in seinem Kommentar: Werden wir nur schlecht regiert, oder verstehen wir die Politiker einfach falsch?
Ab 2024 wird das Tanken vier Cent teurer. Denn: Die Ampel hat den CO2-Preis von 30 auf 40 Euro pro Tonne hochgesetzt. Dadurch soll das Klima geschützt werden. Doch das Geld landet dann im Klima-Fond, statt als Klimageld ausgezahlt zu werden. So verpasst die Ampel ihr wichtigstes Versprechen.
Deutschland steckt mitten in einer Rezession. Die Bürger ächzen unter den hohen Lebensmittelpreisen und einer nur langsam sinkenden Inflation. Die Ampel plant derweil, den CO2-Preis ab 2024 zu erhöhen. Statt 30 Euro soll eine Tonne des klimaschädlichen Gases zum neuen Jahr dann 40 Euro kosten. Zuletzt wurde der CO2-Preis wegen der Energiekrise nicht erhöht, um die Bürger nicht zusätzlich zu belasten. Damit ist nun Schluss.
An der Tankstelle und für alle Besitzer einer Ölheizung wird es also teurer. Zwar nur um 3 Cent pro Liter Benzin, wie der Wirtschaftsverband „Fuels und Energie“ berechnet hat, aber feststeht: Es wird teurer, damit die Klimaziele mit den Instrumenten des Marktes vorangetrieben werden. Auch im Verkehrssektor.
Klimageld macht den CO2-Preis sozialer
Wie sinnvoll der CO2-Preis ist, hat FOCUS online Earth Dr. Felix Creutzig gefragt. Er ist Professor am Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) und Experte für eine nachhaltige Verkehrswende. Er hält den CO2-Preis für wichtig und richtig. „Marktwirtschaftliche Signale haben eine messbare Steuerungswirkung. Kommunikativ kommt an: Das Nutzen von Verbrenner und Diesel wird langfristig teuer und hat keine Zukunft. Allerdings ist die Preiserhöhung mit drei bis vier Cent pro Liter an der Tankstelle sehr moderat und wird damit auch nur eine begrenzte Lenkungswirkung entfalten“, erklärt der Verkehrsexperte.
Die eher „zahmen“ Aussagen von Präsident Putin führen zu keinerlei Einsicht im Westen.
Es werden immer mehr Waffen an die Ukraine geliefert. Bisher verteidigt Russland die Teile der Ukraine, die vor allem von Russen. bewohnt werden. Da der Westen nicht wahr haben will, dass der Osten und die Krim völkerrechtlich verbindlich und historisch begründet Russland zugeschlagen werden müssen, wird Putin in Kürze die gesamte Ukraine vernichtend angreifen. Es könnte sogar zu einem taktischen Atomschlag kommen.
Putin lässt Medwedew dies praktisch ankündigen.
Der Westen allerdings ist vollkommen borniert und versteht nichts.
Die Zusage von F-16 Atombombern für die Ukraine ist das dümmste und zugleich gefährlichste, was der ´werteorientierte` Westen aktuell anrichtet. Er führt die Welt einen weiteren Schritt Richtung Abgrund.
Das überrascht: Russlands Ex-Präsident Dimitri Medwedew spricht davon, die ukrainische Führung in Asche zu verwandeln – und widerspricht Putins Ziel.
Der CDU-angehörige Ministerpräsident von Sachsen, Herr Kretschmer, setzt angesichts der Not der Kommunen bei der Bewältigung der neuen Asylkrise und dem daraus mitverursachten drohenden Wählerverhalten auf einen nationalen Lösungsansatz. Er schlägt eine Grundgesetzänderung vor, ohne konkret zu sagen, was Inhalt dieser Änderung sein könnte. Dem Bürger will er damit vermitteln, keine Anstrengung sei zu groß, um der Masseneinwanderung zu begegnen. Selbst vor einer Grundgesetzänderung schrecke man nicht zurück, wohl wissend, dass es dafür nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit geben wird.
Die Innenminister der EU-Länder haben jetzt einen europäisch geprägten Lösungsversuch der Asylkrise erarbeitet, der die Nationalstaaten entlasten und die Situation an den EU-Außengrenzen verbessern soll.
I. Die deutsche Rechtslage
Das nationale Recht stellt alle Mittel zur Verfügung, um der Migrationskrise Herr zu werden. Der Vorschlag des sächsischen Ministerpräsidenten ist Teil der bewusst betriebenen Verdrängungskunst, auf dem verminten Gelände der Migration die wirklichen Probleme anzugehen. Entgegen der hier maßgeblichen Vorschriften des Grundgesetzes (GG) und des Asylgesetzes (AsylG) ist durch die betriebene Politik ein Einfallstor für ungeregelte Einwanderung geöffnet worden. Es bedarf keiner Grundgesetzänderung, um dieses Einfallstor zu schließen.
Seit der Änderung des Grundgesetzes 1993 heißt es in Art. 16a GG:
Abs. 1:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Sämtliche sog. Wohlstandsflüchtlinge sind danach vom Recht auf Asyl ausgeschlossen.
Abs. 2 Satz 2:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Deutschland ist ausschließlich von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und sog. sicheren Drittstaaten (Schweiz) umgeben. Sämtliche Personen, die über den Landweg einreisen, haben in Deutschland kein Asylrecht. Sie sind an der deutschen Grenze zurückzuweisen. Deshalb heißt es in § 18 Abs. 2 AsylG:
„Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist (…).“
In der Praxis spielt das Asylgrundrecht aus Art. 16a GG – gerade wegen des strikt formulierten Ausschlusses – kaum noch eine Rolle. Es betrifft Einreisende über den Luft- oder Seeweg. Für diese relativ wenigen Fälle ist die Prüfung von Asylanträgen gemäß § 18a AsylG, Art. 15 der Verordnung (EU) 604/2013 (sog. Dublin-III-VO) in den Transitbereichen der Flug- oder Seehäfen durchzuführen. Von diesen dort Ankommenden werden zur Zeit nur 1 bis 2 % als asylberechtigt anerkannt.
An Stelle der Zurückweisung, wie es deutsches Recht vorschreibt, ist bei den in der Regel gut informierten Migranten bekannt, dass in Deutschland Grenzkontrollen praktisch nicht bestehen und Zurückweisungen vor Betreten Deutschlands nicht erfolgen. Überstellungen in das Ersteinreiseland der EU werden kaum praktiziert. Das Ersteinreiseland Italien hat zusätzlich im Dezember 2022 mitgeteilt, es werde trotz seiner Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren Rückführungen ablehnen. Abschiebungen nach erfolglos durchgeführtem Asylverfahren werden, im Verhältnis zu der Anzahl der nach Deutschland einreisenden Migranten, nur in zu vernachlässigendem Prozentsatz durchgeführt.
Ohne Angleichungen der Sozialleistungen in der EU wird Deutschland mit seinen – im Vergleich zu anderen europäischen Ländern – Spitzenleistungen im Sozialbereich (auch als „Asylmagnet“ bezeichnet) nicht von Migrationsdruck befreit werden.