Regierungsbildung Stand 19.10.2021

Die Klippe der Klippen:

Noch ist offen, wie die möglichen Koalitionäre …

…  von SPD, Grüne und FDP ihre Ausgabenpläne finanzieren wollen. Grünen-Chefin Annalena Baerbock will Spielräume nutzen, die es nur im Jahr 2022 noch gibt und die Schuldenbremse umgehen. Das ist juristisch allerdings heikel. …

Grün-kursiver Text und kompletter Artikel mit allen Verweisen/Kommentaren

… Es ist die Kernfrage in den anstehenden Koalitionsgesprächen von SPD, Grünen und FDP: Wie soll das alles bezahlt werden? Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat nun umrissen, was angeblich bereits Konsens ist zwischen den drei künftigen Regierungspartnern. „Wir haben uns verständigt – und das ist das Wichtige gerade für Infrastruktur-Projekte –, dass wir jetzt die Spielräume, die wir bei der ausgesetzten Schuldenbremse haben, nutzen, um Investitionen zu stemmen“, sagte sie in einem Radiointerview im Deutschlandfunk.

Die Ankündigung ist rechtlich heikel. Denn es ist längst nicht klar, ob es überhaupt Spielräume gibt. Schließlich handelt es sich bei der Schuldenbremse nicht um irgendeine, beliebig verschiebbare Richtschnur. Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert, sie hat Verfassungsrang, höchstens „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen“ kann die zulässige Kreditobergrenze überschritten werden.

Im kommenden Jahr läge die Grenze für die maximale Neuverschuldung bei rund 15 Milliarden Euro. Dass dies nicht reicht, hat der aktuelle Bundesfinanzminister und mögliche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits vor Monaten klar gemacht. Eine Neuverschuldung von 100 Milliarden Euro kündigte er mit Verweis auf die anhaltende Pandemie an – und damit die erneute Aussetzung der Schuldenbremse. 2023 soll sie aber wieder scharf geschaltet werden.

Genau das bringt die Ampel-Partner in Bedrängnis. Sie wollen deshalb jetzt schon Geld für die Zeit ab 2023 bunkern. Ideen gibt es einige. So könnte 2022 eine Rücklage geschaffen werden. Dieser Ansatz wird unter anderem von Clemens Fuest, dem Präsidenten des Müchner ifo-Instituts, propagiert. Auch neue Zweckgesellschaften, die für bestimmte Projekte zur Modernisierung der Infrastruktur eingerichtet werden, sind in der Diskussion.

„Alle Ansätze, die darauf zielen, die Schuldenbremse zu umgehen, sind problematisch“, sagt Hanno Kube, Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg. Er erinnert daran, dass zusätzliche Schulden über die von der Schuldenbremse für den Normalfall gesetzten Grenzen hinaus strengen Vorgaben unterliegen, zu denen auch ein besonderer Tilgungsplan gehört, sprich es muss genau festgelegt werden, bis wann die Zusatzschulden wieder zurückgezahlt sind. „Wenn mit dem Geld neue Energienetze finanziert und Wärmepumpen subventioniert werden sollen, hat das mit der Corona-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Folgen recht wenig zu tun“, sagt Kube.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Eckhardt Rehberg, spricht von einer „Pervertierung der Schuldenbremse“, wenn mit Verweis auf die „außergewöhnliche Notsituation“ auch im kommenden Haushalt noch Rücklagen begründet werden. Die Rede ist von zusätzlichen Schulden in Höhe von 200 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen. Rehberg verweist darauf, dass der Bund ohnehin noch über viele Milliarden Euro in Rücklagen verfügt. Alleine in der alten Asylrücklage liegen 48 Milliarden Euro, der Energie- und Klimafonds ist aktuell mit 32 Milliarden Euro gefüllt. „Angesichts dieser Summen kann von Maß-und-Mitte-halten keine Rede sein“, sagt Rehberg.

Doch es gibt auch andere Meinungen. Joachim Wieland, Professor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, sieht kein Problem darin, wenn die Koalitionäre im nächsten Jahr eine hohe Rücklage bilden. Da sich die Pandemie aller Voraussicht nach auch 2022 als erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage auswirken werde, habe er keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Summe sei letztlich Sache der Parlamentarier. „Die Höhe der Kreditaufnahme schreibt die Verfassung nicht vor, sondern überlässt sie der Entscheidung des Gesetzgebers, solange die zusätzlichen Schulden zur Bekämpfung der Notlage aufgenommen werden“, sagt er. Auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werde erfüllt, weil „die Bundesrepublik gegenwärtig für ihre Schulden keine Zinsen zahlen muss, sondern Zinsen erhält“, so Wieland.

Mit Fragen der Verhältnismäßigkeit hat sich im vergangenen Jahr auch schon der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages beschäftigt. Dabei ging es unter anderem darum, ob der Zuschuss in Höhe von 26,2 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds erlaubt war, obwohl der Bundestag gleichzeitig mit Verweis auf eine Notsituation Kreditermächtigungen in Höhe von 130 Milliarden Euro beschloss. Am Ende kommt der Wissenschaftliche Dienst zwar zu dem Schluss, dass der Nachtragshaushalt damals alles in allem mit den gesetzlichen Vorgaben „als vereinbar anzusehen“ sei.

Doch zuvor führte er in seinem Bericht Argumente auf, die auch nun wieder aktuell werden könnten. So dürfe der Gesetzgeber nur solche Maßnahmen als „notlagenüberwindend“ bezeichnen, die „nicht bereits vor Ausbruch der Krise auf der politischen Tagesordnung der Regierung standen oder die nur mittelbar zur Krisenbewältigung geeignet“ seien. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass diese Erfordernisse „in Anbetracht des gegenwärtigen Ausmaßes und der nach wie vor bestehenden Unsicherheit hinsichtlich der Dauer und der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise als zu streng“ erscheinen.

Rücklagen mit Folgen der Corona-Krise rechtfertigen?

Ob sich zusätzliche Rücklagen im dreistelligen Milliardenbereich im kommenden Frühjahr, wenn der Bundeshaushalt für das Jahr 2022 vermutlich erst verabschiedet wird, noch mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise rechtfertigen lassen, ist fraglich – zumal, wenn die führenden Wirtschaftsforscher auch dann noch ein Wachstum des Bruttoninlandsprodukts um knapp fünf Prozent für 2022 vorhersehen und die Steuereinnahmen das Vorkrisenniveau wieder erreicht haben.

Am Ende könnte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine Schlüsselrolle zukommen. Kommen die wahrscheinlichen Oppositionspolitiker zu dem Schluss, dass die von Baerbock erwähnten „Spielräume“ zu sehr ausgenutzt werden, können sie einen Antrag auf eine „abstrakte Normenkontrolle“ beim Bundesverfassungsgericht stellen. Ein Viertel der Mitglieder des Bundestages reicht dafür, also 25 Prozent. Die CDU/CSU-Fraktion kommt im neu gewählten Bundestag mit 197 Sitzen auf einen Anteil von knapp 27 Prozent.

Der Dlf berichtet zum Kampf um das Finanzministerium am 19.10.2021

Presseschau des Dlf vom 19.10.2021 (Sondierungen, Energiepreise, Russland/NATO)

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Ein Gedanke zu „Regierungsbildung Stand 19.10.2021“

  1. Schön herausgearbeiteter Artikel! Klar ist, dass genau das durchgezogen wird, was die Ampel will. Genausowenig wie die Pandemie inklusive ihrer volkswirtschaftsschädlichen Exekutivanordnungen auf Verhältnismäßigkeit geprüft wurde, werden sie auch hier gleichermaßen vorgehen. Das entspricht einer Schädigung und Mißachtung des Rechtsstaats und ihrer Prinzipien. Von Merkel eingeführt, glauben nun Hinz & Co, dass sie jederzeit gleichermaßen vorgehen können, nach dem Motto: ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert! Die Ampel wird nichts aber auch gar nichts aus dem „Dreck ziehen“, sondern den Merkelweg favourisieren und „den Karren völlig gegen die Wand fahren“! Hauprschuldige dieser Situation ist die CDU/CSU. SIE HABEN SICH VERMERKELT LASSEN!

    Wir werden erleben, dass der Linksrutsch in diesem Land noch lange nicht am Ende angekommen ist. Dabei stellt sich auch die Frage wie Herr Lindner den Auftrag seiner Partei, der „Liberalität“ nachkommen will? Auch das düfrte kein Problem sein: An sofort gibt es eine linksgrüne Liberalität, die da heißt ÖKOSOZIALISMUS!!!

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