Manfreds Kolumne: Das PCR-Urteil in Österreich

Pandemie auf Sand gebaut

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Jetzt haben wir es schwarz auf weiß:

Im Urteil des österreichischen VGW-103/048/3227/2021-2  wird der österreichischen Regierung nachgewiesen, dass ihre Anwendung des PCR-Tests nicht den WHO-Regeln entspricht und zur Diagnostik, um Infizierte oder Erkrankte zu ermitteln, nicht ausreicht. Das ist nun beileibe nichts Neues! Selbst im Beipackzettel des Tests steht, dass dieser Test nicht zur Diagnostik geeignet ist. Das hindert aber weder die Österreicher noch die Deutschen und viele andere Länder daran, diesen Test zur Identifizierung an Infizierten/Erkrankten heranzuziehen. Neu ist, dass dies ein Gericht nachweist und beanstandet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revison möglich ist.

Hier gerät nun das vorgetragene Narrativ der Inzidenzwerte voll ins Wanken. Die Anwendung des PCR-Tests erfolgt in Deutschland analog zu dem in Österreich. Selbst der Vorgabe der WHO, dass ein Test, wenn er positiv ausfällt, zu wiederholen ist, wird in Deutschland nicht nachgekommen. Siehe dazu auch das 6-malige Nachfragen in unterschiedlichen Konferenzen von Boris Reitschuster bei der BPK. Diese Frage wurde weder von den Herren Spahn, Wieler etc. noch von Herrn Seibert beantwortet.

Daraus kann man, nein muß man sogar die Schlußfolgerung ziehen, dass die ermittelten Inzidenzwerte unbrauchbar sind. Wir wissen von dem Hersteller der Tests, dass laut seiner Aussage 50 % der Testergebnisse  unbrauchbar sind, da falsch ermittelt.

ES IST UNGEHEUERLICH, DASS EIN NICHT VALIDIERTER TEST, DER NICHT ZUR DIAGNOSTIK GEEIGNET IST, ZUR INZIDENZWERTBESTIMMUNG HERANGEZOGEN WIRD!!!

Alle Maßnahmen des Coronaregimes  (Merkel & Co, MPK) basieren auf diesen gefakten Inzidenzwerten. Wer wissentlich dieses Instrument des PCR-Tests nutzt, um falsche Inzidenzwerte zu erzeugen, handelt vorsätzlich gegen Wissenschaft und zu Schaden der Bevölkerung. Denn:  Die Inzidenzwerte werden dazu genutzt, die Angst und Panik vor dem Virus in der Bevölkerung hochzuhalten. Alle damit verbundenen Kollateralschäden gehen auf diese Handhabung der ermittelten Inzidenzwerte zurück.

Das Urteil enthält Sprengstoff der besonderen Art. Wir brauchen dringend in Deutschland ähnliche Gerichtsverfahren, um diesen

REGIERUNGSMISSBRAUCH

zu verhindern und um einen sachlichen Umgang mit der Pandemie, die womöglich gar keine ist,  zu ermöglichen!!!

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