Büttel der Hygienediktatur: 2 Beispiele

Statt sich mit den Argumenten der Gegner

des aktuellen Corona-Regimes

auseinanderzusetzen, werden diese einfach nur diskreditiert.  

Besonders tun sich wieder mal die Aachener Nachrichten mit dem Artikel vom 17.1.2021 hervor:

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4 Gedanken zu „Büttel der Hygienediktatur: 2 Beispiele“

  1. „Statt sich mit den Argumenten der Gegner des aktuellen Corona-Regimes
    auseinanderzusetzen, werden diese einfach nur diskreditiert.“

    Und wie primitiv das Ganze abläuft! Eigentlich müßte jeder noch halbwegs vernünftig denkende Mensch da schon stutzig werden und eher neugierig werden, sich zur Abwechslung doch mal selbst eine Meinung zu bilden!

  2. Wieso gibt es das Freiheitsgen nicht mehr?

    Warum gibt es gegen die vom Coronaregime (Merkel & Co, MPK) verordneten Lockdowns, ohne Sicht auf ein Ende, keinen Aufschrei des Entsetzens? Warum läßt sich das die Gesellschaft bieten? Wo ist der Wille der Bevölkerung, ihre Macht als Souverän dieses Staates, sich durchzusetzen? Haben wir vor einer Mikrobe kapituliert oder vor „Mutti Merkel“ ?

    Wir Deutschen haben schon immer ein Problem damit gehabt sich gegen die Obrigkeit aufzulehnen. Ein Blick zurück in die Vergangenheit zeigt, dass außer den „Bauernaufständen“ nicht wesentliches in dieser Richtung zustandegekommen ist. Hin und wieder haben einzelne Personen auf sich aufmerksam gemacht und sich nicht der Obrigkeit gebeugt. Diese „Freidenker“ wurden auch in der Bevölkerung als Helden gefeiert.

    Haben die Deutschen kein Freiheitsgen? Zu Zeiten der Feudalherrschaft bekam das einfache Volk die Knute zu spüren, zu Zeiten der Industrialisierung wurde ihm wieder das Rückgrat gebrochen und sie mußten kuschen wenn sie mal was beißen wollten. Die Kaiserzeit war dann erst recht die Gelegenheit sich untertan zu machen. Nach den wirren Zeiten der Weimarer Republik kam dann die „Diktatur des Grauens“ und aufflammender Widerstand endete in den Lagern „wo Arbeit frei macht“! Erst mit dem völligen Untergang nach dem 2. Weltkrieg wurde den Deutschen unter Mithilfe der Alliierten das Selbstwertgefühl, auch mittels der neuen Verfassung und der Grundrechte, zurückgegeben.

    Jetzt erleben wir wieder den völligen Zusammenbruch des Selbstwertgefühls. Mit völlig übergriffigen Maßnahmen des Coronaregimes werden wir erneut geknechtet! Es werden uns die Grundrechte entzogen, wir sind wieder die gebeutelten Untertanen und haben schlicht zu gehorchen. Ausgerechnet solches Regierungshandeln wird dann von den Medien auch noch hochgejubelt. Diese 4. Gewalt ist ein jämmerlicher Haufen von „SPEICHELLECKERN“!

    Diese künstlich herbeigeführte Einigkeit von Regierenden und Medien folgt dem Plan einer Ideologie. Hier wird ein Konstrukt geschaffen, welches den natürlichen Instinkten nach Freiheit und Selbstbestimmung, entgegensteht.

    DIE DEMOKRATIE, UNSERE JETZIGE IDENTIFIKATION, WIRD ABGESCHAFFT!!!

    FAZIT

    Wir müssen uns wieder erneuern und unserem Freiheitsgen Geltung verschaffen. Kuschen und/oder Mitlaufen sind Garanten für die Regierenden! Mit diesem Verhalten macht sich die Bevölkerung mitschuldig an der erneuten Unterdrückung. Es ist an der Zeit dem Freiheitsgen zu folgen und sich diesem erneuten Ungemach entgegen zu stellen.

    WIR SIND NICHT AUF DIESER WELT UM ZU GEHORCHEN!!!

    Wir sind da, um uns diesem erneuten Anschlag auf unsere Freiheit, entgegen zu stellen. Packen wir es an! Viele kleine Hinweise deuten darauf hin, dass die entstehenden Risse im System zu mehr Geschlossenheit, der anderen Sicht auf das Coronageschehen, führen. Setzen wir sie um!

  3. Rechtsverdrehung

    Das Weimarer Corona-Urteil (Az.: 6 OWI 523 js 202518/20) soll gekippt werden. Staatsanwaltschaft legt Rechtsbeschwerde ein. Eine Kontaktsperre hat das Gericht als Verstoß gegen die Verfassung eingeschätzt und die Coronapolitik als spektakuläre Fehlentscheidung gerügt. Mit der Maßnahme habe der Staat ein „Tabu verletzt“ und gegen die „als unantastbar garantierte Menschenwürde“ verstoßen. In seiner Urteilsbegründung wurde auch die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ medizinisch als unbegründet gewertet. Somit ist eine Unverhältnismäßigkeit festzustellen, da von behördlicher Seite keine angemessene Grundlage nachgewiesen wurde.

    Das Urteil schlug sehr große Wellen, jedoch nicht im Mainstream! Solche störenden Gerichtsurteile sind vermutlich „Verschwörungstheorien“ des Gerichts. Und so kam es wie es kommen mußte, die Staatsanwalt legte Beschwerde ein, die vom OLG nun bearbeitet wird. Es kann auch nicht sein, dass die von unserem Coronaregime (Merkel & Co , MPK) angeordneten Coronamaßnahmen rechtlich angreifbar sind. Das dieses Coronaregime kein verfassungsmäßige Relevanz hat, wird bei der Rechtsbeschwerde schlicht übergangen. Genau dieser Punkt wurde auch vom AG gerügt und selbst das Bevölkerungsschutzgesetz vom 18.11. in seiner Art und Form als nicht ausreichend angesehen.

    DIES SIND OHRFEIGEN DER BESONDEREN ART!!!

    Letztlich wird durch das Urteil die gesamte „Regierungsarbeit“ auf Rechtmäßigkeit geprüft. Viele Rechtsgelehrte, Richter, Anwälte haben sich im Vorfeld genau so geäußert. Der Richter in Weimar hat diesen Rechtsfall nicht nur auf den Tatbestand geprüft, sondern die gesamte dahinterstehende Regierungsarbeit rechtlich beanstandet.

    DAS KANN UND DARF NICHT SEIN, DASS EIN RICHTER AUF DIESE WEISE DIE RECHTMÄßIGKEIT DER CORONAMAßNAHMEN NEGIERT!!!

    FAZIT

    Jetzt wird hochgerüstet! Alles was Rang und Namen hat, wird aufgeboten, um der Rechtsbeschwerde Geltung zu verleihen. Hier kommt dem Justizministerium selbstverständlich der Part zu, mit massivem Druck den Rechtsbehörden einzuheizen! Bei diesem Vorgang wird sich zeigen, ob die 3. Gewalt im Staat, die Judikative, diesem Druck standhalten wird. Die Klarheit des Weimarers Urteil läßt kaum Freiräume für die Rechtsbeschwerde. Hier können wir noch einiges an „Schauspiel, Nötigung u.a erwarten.

    WENN DIE RECHTSBESCHWERDE NICHT GREIFT, SIND KLAGEN ALLER ART GEGEN CORONAMAßNAHMEN SINNVOLL UND ERFOLGSTRÄCHTIG!!!

    1. Neben der Staatsanwaltschaft wird nun auch die 4. Gewalt im Staat aktiv, um die Vorgänge des Weimarers Gerichtsurteil zu diskreditieren. Die Medienmeute wurd nun auf das Ereignis losgelassen. Bislang wurde dies Urteil totgeschwiegen wegen seiner Aussagekraft. Da es nun aber immer bekannter wird, schlägt das DUO „Coronaregime/Medien zurück. Sie wollen nun glauben machen, dass es sich bei dem Richter um einen Verschwörungstheoretiker handelt. Es wird die Frage gestellt, ob so ein Richter überhaupt einen solchen Fall von Relevanz bearbeiten darf. Na bitte, lassen wir doch ab jetzt die Rechtsprechung von Burda und Bild vornehmen! Das besondere „Geschmäckle“ ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der Ehemann von Herrn Spahn das Berliner Büro des Burdaverlages leitet. Wie war das noch, ein Händchen wäscht das andere Händchen. Der Dreck der kleben bleibt, wird gemeinsam, ganz gelassen inkauf genommen.

      Wir sollen ein Vorbildstaat in Europa/ Welt sein? Wir haben den Status „Bananenrepublik“ voll verdient!!!

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