Bundestag 13.1.2021: Braunkohleausstiegsgesetz – Der Abgesang der sicheren Stromversorgung

Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Januar 2021, …

… nach halbstündiger Aussprache dem „öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland“ mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Beantragt hatte die Zustimmung das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (19/25494). FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Vertrag, die AfD enthielt sich. Die Linke hatte zuvor beantragt, über den Vertrag nicht direkt abzustimmen, sondern ihn zur Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. Die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD konnte sich mit ihrem Anliegen einer sofortigen Abstimmung dagegen durchsetzen. Die übrigen Oppositionsfraktionen hatten wie die Linksfraktion für eine Überweisung in den federführenden Wirtschaftsausschuss gestimmt.

Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Modernste Kernenergie für Deutschland – Sicher, sauber und bezahlbar“ (19/22434) ab. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/24904).

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Steffen Kotré, Afd

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Ende der Braunkohleverstromung

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Betreibern von Braunkohleanlagen regelt neben der geplanten Beendigung der Braunkohleverstromung auch Fragen zu Entschädigungen für künftige Anlagenstilllegungen. Ziel des Vertrags sei es, eine tragfähige und für alle Vertragsparteien ausgewogene Lösung zu finden, die gleichsam die Reduktion von Treibhausgasen und die Sozialverträglichkeit des Kohleausstiegs in den Blick nimmt, schreibt das Wirtschaftsministerium in seinem Antrag (19/25494). Das Bundeskabinett hatte der Unterzeichnung des Vertrags in geänderter Fassung am 16. Dezember 2020 zugestimmt. Für die Rechtskräftigkeit ist allerdings ein zustimmender Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes erforderlich.

Abgelehnter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion will Kernkraftwerke weiter nutzen. Sie sollten in Betrieb bleiben dürfen „sowie eine konventionelle Nutzung zukünftiger Kernenergieanlagen potenziell wieder ermöglicht werden“, forderten die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/22434), den der Bundestag ablehnte.

Darüber hinaus plädierte die Fraktion für eine entsprechende Forschungsförderung. Zur Begründung hieß es, Kernkraftwerke seien für eine sichere, umweltfreundliche, verlässliche und günstige Energieversorgung notwendig. (ste/13.01.2021)

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Wenn die Lichter ausgehen, sage bitte niemand, das hätte man aber  nicht wissen können.

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