Bemerkenswerte Antwort

In einem Großinterview der Aachener Nachrichten wird

Aiman Mazyek, Vorsitzender der Zentralrats der Muslime in Deutschland,

gefragt:

Ich bin ein Verfechter der Freiheit, sagt Aiman Mazyek und meint wohl die Freiheit des Islam. Hat sich die AN-Redakteursrunde nicht gut vorbereitet? Warum werden keine kritischen Fragen gestellt. Z.B. zur Meinung des Zentralrats zur Kairoer Erklärung, zu diversen Hassstellen im Koran, zur Unterordnung der Frau unter den Mann? Warum lässt man einen Wolf im Schafpelz so billig davonkommen? (Foto: Aachener Nachrichten)

Was konkret vom Islam gehört zu Deutschland?

Mayzek: Die Debatte darüber ist oft unreif, ja kindisch. In unserer Gesellschaft gelten Regeln, wir haben eine Verfassung. Daran muss sich jeder halten, der zu Deutschland gehören will. […]

Das war`s.

Da hat der Mann die Möglichkeit, etwas zu konkretisieren und was meint er?

Verfassungstreue sei das, was vom Islam zu Deutschland gehört.

Dabei übersieht Aiman Mazyek, dass etliche vom Islam/Koran generell geforderten Verhaltensweisen nicht verfassungskonform sind.

Belege:

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Vergleich der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte weicht von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in vieler Hinsicht ab, vor allem dadurch, dass sie eindeutig nur diejenigen Rechte anerkennt, welche im Einklang mit der Schari’a stehen. [6] Artikel 24 legt fest: „Alle in dieser Erklärung festgelegten Rechte und Freiheiten sind der islamischen Schari’a nachgeordnet.“ [7] Artikel 19 besagt: „Es gibt keine Verbrechen und Strafen außer den in der Schari’a festgelegten“. [8] Die Rolle des islamischen Rechts als alleinige Quelle der Rechtsfindung wird durch Artikel 25 bestätigt, dieser legt fest: „Die islamische Schari’a ist die alleinige Referenz für die Erklärung oder Erläuterung aller Artikel dieser Erklärung“. [9] Die Kairoer Erklärung unterstreicht ihren Ursprung im Islam als der „wahren Religion“ [10] und der Lebensart der islamischen Gesellschaft (Umma), die als beste aller menschlichen Gesellschaften beschrieben und der eine zivilisierende und historische Rolle [11] zugeschrieben wird.

Bei fast jedem Verweis auf die Menschenrechte macht die Kairoer Erklärung die Einschränkung, dass diese Rechte im Einklang mit der Schari’a ausgeübt werden müssten. Artikel 22 zum Beispiel beschränkt die Redefreiheit auf diejenigen Meinungsäußerungen, die dem islamischen Recht nicht widersprechen. [12] Auch das Recht zur Ausübung öffentlicher Ämter könne nur in Übereinstimmung mit der Schari’a wahrgenommen werden. [13]

Die Kairoer Erklärung steht im Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte, weil sie die Unumstößlichkeit der Religionsfreiheit nicht anerkennt. [14] Artikel 5 verbietet jede Einschränkung des Heiratsrechts, was „Rasse“, „Hautfarbe“ oder „Nationalität“ betrifft, führt allerdings die Religion nicht auf, so dass Männer und Frauen auf Grundlage ihre Religionszugehörigkeit Heiratsbeschränkungen unterworfen werden können.

Die Erklärung unterstützt die Gleichstellung von Mann und Frau nicht, sie stellt vielmehr die Überlegenheit des Mannes fest. Der Artikel 6 garantiert Frauen gleiche Würde, aber nicht Gleichstellung in anderen Belangen. Weiterhin legt der Artikel dem Mann die Verantwortung für den Unterhalt der Familie auf, der Frau wird keine entsprechende Rolle zugewiesen.

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Was nun, Herr Mazyek?

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