Offener Brief an die GRÜNEN, nicht nur in Aachen

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter Krischer,
© Bild: MEDIAGNOSE

am 27.10.2017 entdeckte ich an der Bushaltestelle Normaluhr in Aachen an einem Laternenpfahl ein Plakat (Bild rechts), welches auf das Recht auf saubere Luft hinweist.

So weit so gut.

Schauen wir nun  mal auf die Informationen, die unter den  Recht auf saubere Luft stehen.

Da ist von einem Grenzwert die Rede. 40 µg NO2/m3 Luft soll er betragen.

In Bezug auf die  Zweiwochenmessung ist dieser Grenzwert nicht korrekt.

Bei den 40 µg handelt es sich um den zugelassenen Jahresdurchschnittsgrenzwert NO2/m3 Luft.

Sie, die GRÜNEN, haben 2 Wochen lang gemessen. Für solche Messungen gilt der Stundenmessgrenzwert in Höhe von 200 µg NO2/m3 Luft. Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2/m3 Luft ist nicht anzuwenden!

Außerdem:

Es ist mir schleierhaft, wie behauptet werden kann, dass gemessene 37,9 µg NO2/m3 Luft zu viel sind. Diese „Menge“ NO2 liegt sowohl unter den 200 µg, als auch unter den nicht anzuwendenen 40 µg JAHRESdurchschnittswert.

Mehr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert